Freitag, 23. Februar 2018

BERLIN // Weg mit §219a - MdB Brigitte Freihold

Bildquelle: MdB Brigitte Freihold/Facebook
§ 219a abschaffen!
An der Aktion am Donnerstag, den 22.02.2018, des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung vor dem Bundestag zur Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch beteiligte sich neben vielen Abgeordneten der LINKEN auch Brigitte Freihold.
Die Streichung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch ist längst überfällig, da er das Informationsrecht von Frauen einschränkt. Mit dem §219a können Ärztinnen und Ärzte und auch Beratungsstellen, die öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren angezeigt und diffamiert werden. Der §219a StGB steht im Widerspruch dazu, dass es Frauen prinzipiell möglich ist, einen Abbruch vornehmen zu lassen. Er kriminalisiert Fachleute, die diese medizinische Leistung als Regelleistung anbieten. Denn sie dürfen nicht darüber informieren. In der Folge können sie auch nicht darüber aufklären, welche Methode sie anbieten, worin die Vor- aber auch die Nachteile eines medikamentösen oder eines chirurgischen Eingriffs liegen.
Frauen müssen sich so umfassend wie möglich über Schwangerschaftsabbrüche und über entsprechende Ärztinnen und Ärzte informieren können. Es ist höchste Zeit die Informationsfreiheit von Frauen zu stärken und diesen überalterten Paragraphen abzuschaffen.

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